Zu jedem Wohnhaus der alten Zechensiedlung in Rapen gehörte ein Stall; nur hinter einem Haus stand außerdem ein weiteres stallähnliches Gebäude, massiv gebaut und mit starken Eisenstangen vor den Fenstern. Im Volksmund hieß das Bauwerk einst "Ifflands Kasten", benannt nach dem Gendarmen Bernhard Iffland, der damals in Rapen eingesetzt war und das Recht hatte, Leute in das kleine Gefängnis hinter seiner Wohnung einzusperren.
Es war die Zeit des Übergangs von der Monarchie zur Republik; Kaiser Wilhelm II. hatte abgedankt und an die Spitze des Deutschen Reiches war Reichspräsident Ebert getreten. Für Bernhard Iffland hatte sich deshalb noch nicht viel geändert. Er trug fürs erste den blauen Rock, die Pickelhaube und den Schleppsäbel wie zu Kaisers Zeiten und versah seinen Dienst mit ähnlicher Machtvollkommenheit wie zuvor. Das Symbol für seine Befugnisse war der "Kasten" mit den beiden dunklen Zellen, in die er jeden Verdächtigen ohne Umschweife erst einmal hinter Schloß und Riegel setzen konnte.
Hauptsächlich hatte es der Gendarm damals mit Prügeleien, Betrügereien und kleineren Diebstählen zu tun, darunter vor allem Viehdiebstähle, weil es kaum einen Bergmann gab, der nicht Schweine, Ziegen, Schafe oder Kleingetier hielt. 
Gendarm Iffland konnte natürlich nicht jedes Verbrechen selbst richten, aber mit den kleinen Übel- und Missetätern rechnete er ab, ohne daß ihre Vergehen jemals in irgendwelchen Gerichtsakten registriert wurden: wer einen Feld- oder Gartendiebstahl auf dem Kerbholz hatte, mußte das Diebesgut dem Bestohlenen zurückbringen und wanderte in "Ifflands Kasten", je nach Schwere seines Deliktes für ein bis drei Tage.
Großes Gelächter gab es eines Tages, als eine aufgeregte Einwohnerin mit einer merkwürdigen Last auf dem Kopf zum Gendarmen kam. "Isch trag` die Beweise auf`m Kopp !", zeterte die Frau im saarländischen Dialekt und balancierte auf ihrem Haar einen Flatschen saftigen Schweinemistes, den ihr eine Hausgenossin mit resolutem Forkenschwung dorthin befördert hatte. Beide hatten sich beim Ausmisten ihrer Ställe gezankt, und nachdem die eine gegen die Zungenfertigkeit der anderen nicht mehr ankam, hatte sie mit der Mistforke Trumpf gegeben.
Gendarm Iffland soll daraufhin die Übeltäterin vor die Wahl gestellt haben, der so schmählich angegriffenen Nachbarin bis zum kommenden Frühjahr drei Karren Schweinemist zu liefern oder aber sich vor Gericht verantworten zu müssen. Die vor diese Alternative gestellte Frau jammerte zwar über den Verlust des Schweinedungs für ihre Kartoffeln, doch die Aussicht auf Haft im großen Gerichtsgefängnis schreckte sie viel mehr. Bernhard Iffland hatte mit seinem wahrhaft salomonischen Urteil dafür gesorgt, daß der wertvolle Mist in Zukunft wieder auf seinem von der Natur dafür vorgesehenen Platz abgelegt wurde.
Rudolf Colneric